Tag: 10. Mai 2010

EuGH zur Markenverletzung durch Google AdWords

Die Klägerin ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „Bananabay“ und vertreibt unter der Internetadresse bananabay.de Erotikartikel. Die Beklagte, die ebenfalls im Internet Erotikartikel verkauft, benutzte den Begriff „bananabay“ als Google AdWord. Gab also ein Internetnutzer das Wort „bananabay“ als Suchbegriff bei Google ein, erschien in dem Bereich „Anzeigen“ Werbung der Beklagten. Die Anzeige selbst enthielt weder das Zeichen noch sonst einen…