Tag: 19. Februar 2011

Sperrung eines Mobilfunkanschlusses erst ab 75 € Zahlungsrückstand

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat kürzlich entschieden, dass eine Klausel, die einem Mobilfunkanbieter bei einem Zahlungsverzug von 15,50 € das Recht zur Sperrung des Mobilfunkanschlusses einräumt, den Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Die Sperre des Mobilfunkanschlusses stelle der Sache nach die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dar, das nach Maßgabe des §…