Tag: 2. März 2011

Filesharing: OLG Köln zu Mängeln bei der IP-Ermittlung

Die Inhaberin der Rechte an einem Filmwerk erwirkte beim Landgericht Köln eine Anordnung auf Auskunft gegen einen Internetprovider (vgl. § 101 Abs. 9 UrhG). Gegenstand der Anordnung waren 33 IP-Adressen, die das Filmwerk angeblich in einer Filesharing-Börse zum Herunterladen angeboten hatte. Laut den Ermittlungsergebnissen der von der Rechteinhaberin beauftragten Firma wurde in einem Fall der Film an 3 verschiedenen Tagen…