Tag: 18. April 2011

100 € Deckelung bei Filesharing-Fällen

Seit dem 1.9.2008 sind die Anwaltskosten für urheberrechtliche Abmahnungen gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100 € beschränkt, wenn es sich um die erste Abmahnung und um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt. Ob und in welchen Konstellationen diese Deckelung auf Filesharing-Fälle Anwendung findet, ist weitestgehend ungeklärt. Bemerkenswert war die Pressemitteilung…