Tag: 25. Mai 2011

Widerrufsfrist bei eBay

Bis zum 11. Juni 2010 mussten Onlinehändler Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform (z.B. E-Mail) belehren, um in den Genuss der nur 14tägigen Widerrufsfrist zu gelangen, vgl. hier. Dies war auf einigen Plattformen, wie z.B. eBay, nicht möglich, so dass dort generell eine einmonatige Widerrufsfrist galt. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde das Widerrufsrecht dahingehend geändert, dass seither gemäß § 355…