Monat: Juli 2012

Branchenbuch-Abzocke

Versteckte Kostenhinweise sind überraschend, insbesondere wenn die angebotene Leistung üblicherweise kostenlos erbracht wird. Und überraschende Vertragsbestimmungen werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil. Was von diversen Amtsgerichten bereits für Abofallen entscheiden wurde, hat der Bundesgerichtshof nun für die sog. Branchenbuch-Abzocke letztinstanzlich bestätigt: Pressemitteilung des Bundesgerichtshof Nr. 123/2012 vom 26. Juli 2012.

EuGH schafft Rechtssicherheit für den Kauf von Gebrauchtsoftware

Der EuGH hat den seit Jahren schwelenden Streit über die Zulässigkeit des Vertriebs (und Kaufs) gebrauchter Softwarelizenzen entschieden. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Unterschied macht, ob der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM, DVD etc.) vermarktet oder ob er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet. In beiden Fällen erschöpft sich sein Verbreitungsrecht, so dass ihm die…

Phishing: Dolf Müller (nicht) vom Bundeszentralamt für Steuern

Anderer Name (Dolf Müller statt Thomas Brandt), selber Text und immer noch ein Phishing-Versuch: HINWEIS DER STEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011 Sehr geehrte Steuerzahler, Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 233,14 EUR erhalten sollen. Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser…