Monat: September 2013

Fernabsatzrecht gilt nicht für bestimmte Buchungen bzw. Reservierungen

Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ist das Fernabsatzrecht und damit auch das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nicht anwendbar auf bestimmte Dienstleistungen aus den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung: Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge […] über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und…

Die Pizzaklausel: Fernabsatzrecht gilt nicht für lokale Lieferdienste

Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB, der sogenannten Pizzaklausel, ist das Fernabsatzrecht nicht anwendbar auf Essens- und Getränkebringdienste: Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge […] über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten…

Website im Aufbau: Wann beginnt die Impressumspflicht?

Muss auf einer Website, die sich im Aufbau befindet, ein Impressum vorgehalten werden? Die Frage ist grundsätzlich zu bejahen: die Impressumspflicht gilt in der Regel auch für sich im Aufbau befindliche Websites. Etwas anderes gilt nur, wenn die Website noch keine konkreten Hinweise auf die zukünftig angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen enthält. In diesem Falle werden noch keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt,…

Impressum: muss zwingend eine Telefonnummer angegeben werden?

Viele Betreiber kleinerer Websites oder Onlineshops verfügen über keine gesonderte geschäftliche Telefonnummer und scheuen sich davor, ihre private Telefonnummer im Impressum anzugeben. Dies wirft die Frage auf, ob im Impressum zwingend eine Telefonnummer anzugeben ist. Die Impressumspflicht ist in § 5 TMG geregelt. Laut Wortlaut ist die Angabe einer Telefonnummer nicht ausdrücklich vorgeschrieben. In Abs. 1 Nr. 2 heißt es…

Lieferzeit: „in der Regel“, „voraussichtlich“ und „circa“

Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB verpflichtet Onlinehändler, Einzelheiten hinsichtlich der Lieferung oder Erfüllung anzugeben. Immer wieder versuchen Onlinehändler, die Angaben zur Lieferzeit schwammig zu halten, um sich einen möglichst großen Spielraum freizuhalten. Dies ist einerseits verständlich, weil viele Onlinehändler nicht über ein eigenes Lager verfügen, sondern die Waren über einen Großhändler verschicken und insoweit von dessen…