OLG Frankfurt: Bewertungen Bestandteil des Wettbewerbs
Bewertungsplattformen sind ein umstrittenes Thema. Während für die Nutzer die Meinungsfreiheit streitet, können sich die Betroffenen auf ein nicht minder elementares Grundrecht berufen, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Höchstrichterlich entschieden ist seit 2009 der Fall einer geschlossenen Plattform, die es Schülern ermöglicht, ihre Lehrer zu bewerten, vgl. VI ZR 196/08. Der Bundesgerichtshof wies die Klage einer Lehrerin u.a. mit der Begründung ab,…