Widerrufsrecht trotz Prüfung der Ware im Ladengeschäft
Schließt ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, z.B. per Webshop, E-Mail oder Telefon, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu, vgl. §§ 312b, 312d BGB. Hierbei ist nicht nur auf den Vertragsschluss an sich, sondern auch auf die Umstände, unter denen der Vertrag zustande kommt, abzustellen. Prüft der Kunde die Ware oder Dienstleistung persönlich vor…