Warum sollte der Geschäftsführer nicht Datenschutzbeauftragter sein?
Es gibt einige Argumente dafür, dass der Geschäftsführer nicht gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter (DSB) fungieren sollte. Hier sind einige Gründe, warum eine Trennung zu empfehlen ist: Unabhängigkeit und Objektivität: Ein Datenschutzbeauftragter sollte seine Aufgaben unabhängig und objektiv ausüben können, um sicherzustellen, dass der Datenschutz angemessen gewährleistet wird. Wenn der Geschäftsführer auch als DSB fungiert, könnte dies zu Interessenkonflikten führen, da er…