Muss eine E-Mail-Fehlversendung nach Art. 33 gemeldet werden?
Gemäß Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht die Verpflichtung, bestimmte Datenschutzverletzungen den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Dies gilt auch im Falle einer E-Mail-Fehlversendung, wenn durch diese Verletzung personenbezogene Daten gefährdet…