Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO
Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor, wenn zwei oder mehrere Verantwortliche gemeinsam über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Die gemeinsame Verantwortlichkeit kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn mehrere Unternehmen gemeinsam eine Kunden- oder Nutzerdatenbank betreiben oder gemeinsam ein Projekt durchführen, bei dem…