Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO
Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt die Meldepflicht bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Diese Verpflichtung betrifft alle Verantwortlichen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeiten. Die Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO besteht dann, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorgefallen ist. Hierunter fallen alle Ereignisse, bei denen personenbezogene Daten verloren gegangen…