Artikel 13 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, den Nutzern klare und verständliche Informationen darüber bereitzustellen, dass sie mit einem KI-System interagieren.
Für den Anwendungsfalls Chatbot ist dies einfach umzusetzen, z.B:
„Guten Tag! Sie sprechen mit einem KI-Chatbot. Ich bin hier, um Ihnen bei Ihren Anliegen zu helfen. Was kann ich für Sie tun?“
„Willkommen! Ich bin ein KI-Chatbot und werde Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen zur Seite stehen. Bitte beachten Sie, dass alle Antworten von einer künstlichen Intelligenz generiert werden.“
„Hallo! Ich bin Ihr KI-Chatbot-Assistent und freue mich, Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer künstlichen Intelligenz sprechen. Wie kann ich Ihnen heute behilflich sein?“
Diese Formulierungen stellen sicher, dass die Nutzer von Anfang an wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren.
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