Textilkennzeichnungsverordnung

Echtes Leder? Lederoptik, Kunstleder, Textilleder

Ein Mandant bot ein Kleid aus 65% Polyester und 35% Baumwolle auf eBay an. In der Artikelbezeichnung bewarb er das Kleid mit den Worten „Leder Optik“. Hieran störte sich ein Mitbewerber. Die Beschreibung „Leder Optik“ erwecke beim Kunden die Erwartung, dass das Produkt aus Leder sei, so der Mitbewerber. Dies ist m.E. so sicherlich nicht haltbar. Im Gegenteil, die Beschreibung…