BGH: Verkäufer muss Versandkosten erstatten
Lange Zeit herrschte bei Händlern und Kunden Unsicherheit, wer nach einem Widerruf die Versandkosten (Kosten der Zusendung) zu tragen hat. Nach der Vorabentscheidung des EuGH vom 15. April 2010 – C-511/08 liegt nun die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor: Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der…