Domainrecht- das gilt es zu beachten
In Deutschland sind rund 16 Millionen .de-Domains registriert. Die meisten richtig guten Domain-Namen sind in der Regel seit langem vergeben. Nicht selten sind Domain-Namen aber trotzdem der Grund für rechtliche Auseinandersetzungen – z.B. wenn sogenannte „Domaingrabber“ sich Domains registrieren, deren Markenrechte sie in der „Offline-Welt“ gar nicht besitzen, um sie als „Umleitungsadressen“ zu benutzen – oder aber, um sie an die eigentlichen Markenrechte-Inhaber gewinnbringend weiter zu verkaufen.
Im Domain-Recht beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig damit, die Inhaberschaften für gewisse Domains für unsere Mandanten zu klären und im Idealfall zu erlangen – oder aber die Entfernung gewisser Inhalte einer Domain zu erwirken.
Die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen im Domainrecht fußen auf Markenrechten, auf geschäftlichen Bezeichnungen wie Unternehmenskennzeichen und Werktiteln bzw. auf Namensrechten.
Ebenso sind wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Ansprüche aus sittenwidriger Schädigung häufig Gegenstand der Prüfung.
Wettbewerbsrecht ist vor allem bei generischen Domainnamen und sog. „Tippfehler-Domains“ von Bedeutung. Aber auch, wenn beispielsweise ein Webdesigner in Namen und Auftrag seines Kunden eine Domain auf seinen eigenen Namen registriert, müssen häufig gegenseitige vertragliche Ansprüche geprüft werden.