Markenrecht – ein komplexes Gebilde

Markenrechte entstehen in der Regel durch die Anmeldung und Eintragung einer Marke. Nur besonders bekannte Marken genießen auch ohne Eintrag im Markenregister Markenrechtsschutz.

Das Markenrecht stellt sicher, dass Konkurrenten den guten Ruf eines Produktes nicht ausnutzen können, indem sie denselben Namen verwenden – oder aber, dass die Marke einem Plagiat zum Opfer fällt.

Somit sorgt das Markenrecht dafür, den beim Verbraucher verankerten Standard einer Marke, basierend auf Markenwerten, dem Markenbild und nicht zuletzt den Produktversprechen sowie den tatsächlichen Produktnutzen, sicherzustellen.

Auch im IT-Recht ist das Markenrecht in vielen Bereichen relevant. Ein wichtiger Anwendungsbereich des Markenrechts ist das Domainrecht. Aus bestehenden Markenrechten im Offline-Bereich sowie aus Unternehmenskennzeichen und Werktiteln können beispielsweise Ansprüche auf die Verwendung eines bestimmten Domainnamen hergeleitet werden.

Im Online-Handel werden oft Marken Dritter aufgeführt – z.B. durch Produktabbildungen oder die Einbindung von Markenlogos. Dieses ist zulässig, wenn es sich um Originalware handelt und die Online-Plattform ein seriöser Anbieter ist. Einer rechtlichen Prüfung bedarf es aber, wenn Ware für längere Zeit nicht auf der Online-Plattform verfügbar ist, deren Markenname aber weiterhin aus Imagegründen aufgeführt werden.

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise nicht originale Ersatzteile oder Zubehör unter Nennung des Original-Markennamens angeboten werden. Auch Sonderformen wie das Buchen einer Marke als Google AdWords oder die Nutzung als Metatag müssen vorab sorgfältig geprüft werden.