IT-Recht – ein Oberbegriff für eine breite Themenpalette
Dem IT-Recht sind ganz allgemein alle rechtlichen Fragen in Bezug auf Hardware, Software, Datenverarbeitung, Internet, E-Commerce und Telekommunikation zuzuordnen.
Der Begriff IT-Recht fungiert hierbei als eine Art Oberbegriff für eine breite Themenpalette: IT-Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Fernabsatzrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht. Oft überschneiden sich die Rechtsbereiche auch.
So unterliegen Verträge über die Erstellung, Anpassung, Lieferung oder Überlassung von Software beispielsweise neben dem Kauf-, Miet- oder Werkvertragsrecht außerdem noch Regelungen des Urheberrechts.
Bei Vertragsgestaltungen ist zudem das AGB-Recht zu beachten, das Abweichungen vom gesetzlichen Rahmen nur dann zulässt, wenn hieraus der Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird.
Ähnliches gilt für Online-Shops. Hier sind neben den Gestaltungs- und Informationspflichten des Fernabsatzrechts und des elektronischen Geschäftsverkehrs auch Vorgaben des Wettbewerbsrechts, des AGB-Rechts und des Datenschutzrechts sowie die Urheber- und Markenrechte Dritter zu beachten.