Wettbewerbsrecht – im Internet ein zunehmend wichtigeres Thema
Das Wettbewerbsrecht stellt Verhaltensregeln für den Geschäftsverkehr auf. Es soll Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb schützen. Das übliche Mittel bei Verletzungen des Wettbewerbsrechts ist die Abmahnung.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spielen auch im Internet eine große Rolle. Ein großer Teil der Abmahnungen beruht auf fehlenden, unzureichenden oder falschen Angaben in Impressum-Texten, bei den AGBs oder bei Firmierungsangaben im elektronischen Geschäftsverkehr. Auch falsche Preisangaben können schnell wettbewerbsrechtlich relevant werden.
Ein besonderes Phänomen, speziell im deutschen Raum, sind auch sog. Internet-Massenabmahnungen, bei denen immer häufiger geprüft werden muss, ob diese rechtlich haltbar sind. Dieser Bereich hat sich zu einem eigenen, unseriösen Geschäftsfeld entwickelt. Wobei aber zu berücksichtigen ist, dass Abmahnungen nur im Mandantenauftrag von marktbegleitenden Unternehmen vorgenommen werden dürfen, die selber in einer Wettbewerbssituation stehen. Keinesfalls kann ein Rechtsanwalt aus sich selbst heraus tätig werden.
Verschärft wird die Situation durch die enorme Regelungsdichte im E-Commerce. Die Anforderungen an die Gestaltung von Webshops und den Verkaufsvorgang sind für Onlinehändler zunehmend schwerer zu überblicken, geschweige denn ohne anwaltliche Unterstützung rechtssicher umzusetzen.