IT-Strafrecht – das Internet ist weites Feld, auch für Straftäter
Ob ein bestimmter Sachverhalt in das weite Feld der Internet-Kriminalität am Ende als Straftat im Sinne des StGB – oder anderer Gesetze wie dem Urheberrechtsgesetz oder dem Bundesdatenschutzgesetz fällt, muss mit viel Sachkenntnis geprüft und zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Der Begriff „Hacking“ hat nun schon gut und gerne seit einigen Jahrzehnten Einlass in unseren allgemeinen Sprachgebrauch gefunden, wobei die Methoden und das, was mit ihnen bezweckt werden soll, immer raffinierter geworden sind. Beide Seiten rüsten auf: die Abwehr-Industrie und die Angreifer.
Ein in letzter Zeit immer wieder öffentlich breit diskutiertes Thema wie „Online-Beleidigungen“ mutet gegenüber dem erfolgreichen Ausspähen, Abfangen und Auslesen von Daten, die am Ende zu Delikten im Bereich Online-Betrug, Identitätsklau oder gar Sabotage führen, fast schon wie ein Bagatelldelikt an. Keine Frage: Im Internet lauern vielfältige Gefahren.
Aber gerade für das Nachvollziehen, Aufdecken, Bewerten, Bekämpfen und Bestrafen von Internetdelikten ist es eine unabdingbare Grundvoraussetzung, hierfür alle rechtlichen Grundlagen und technischen Begebenheiten bestens zu kennen, um sie vollständig zu verstehen. Die Technik, die uns umgibt, macht fast täglich Quantensprünge. Das fordert die Juristerei heraus, im selben Tempo Schritt zu halten. Wo das nicht geschieht, ist es umso wichtiger, einen erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht wie KÖHRER an seiner Seite zu wissen.