Benennung des inhaltlich Verantwortlichen (§ 18 Abs. 2 MStV)
Durch Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde ist der Medienstaatsvertrag am 07.11.2020 in Kraft getreten. Hierdurch wurde der Rundfunkstaatsvertrag abgelöst (Art. 2 Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland). Die Bundesländer haben sich somit zu einer neuen gemeinsamen Grundlage geeinigt, mit der Rundfunk und Telemedien geregelt werden. Größere Veränderungen ergeben sich dadurch vor allem für Online Angebote. Damit ist allerdings auch eine…