Europäische Textilverordnung tritt zum 8. Mai 2012 in Kraft

Zum 8. Mai 2012 tritt die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen in Kraft. Zentrale Norm für Online-Händler ist Artikel 16:

Wird ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitgestellt, so werden die in den Artikeln 5, 7, 8 und 9 genannten Beschrei­bungen der Textilfaserzusammensetzung in Katalogen, in Pro­spekten, auf Verpackungen, Etiketten und Kennzeichnungen in einer Weise angegeben, dass sie leicht lesbar, sichtbar und deut­lich erkennbar sind, sowie in einem Schriftbild, das in Bezug auf Schriftgröße, Stil und Schriftart einheitlich ist. Diese Informatio­nen müssen für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein; dies gilt auch für Fälle, in denen der Kauf auf elektro­nischem Wege erfolgt.

Die in Bezug genommenen Artikel 5, 7, 8, 9 der Verordnung regeln insbesondere

  • die zulässigen Textilfaserbezeichnungen,
  • die Verwendung von Zusätzen wie „rein“, „100%“ und „ganz“,
  • die Verwendung der Bezeichnung „Schurwolle“ sowie
  • die Kennzeichnung von Multifaser-Textilerzeugnissen.

Betroffen sind nicht nur Textilerzeugnisse, sondern gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung auch Möbel, Regen- und Sommenschirme, Fußbodenbeläge, Matratzenbezüge etc. mit einem gewissen Textilanteil.

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