Der Auskunftsanspruch gegen Provider nach § 101 UrhG zur Ermittlung des Inhabers einer IP-Adresse besteht in der Regel nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkaufsstart, so das OLG Köln in einem aktuellen Urteil. Nur innerhalb dieser „relevanten Verwertungsphase“ könne ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden. Für Musikalben soll diese Beschränkung allerdings nicht gelten, solange sie noch in den Top 50 platziert sind oder sich eine Singleauskopplung weit oben in den Charts befindet (das Gericht verweist auf einen Beschluss, der eine Single auf Platz 2 der Charts zum Gegenstand hatte).
Für DVDs beginnt die relevante Verwertungsphase mit dem Verkaufsstart der DVD-Version und nicht etwa dem Kinostart. Hörspielen und anderen nicht aktualitätsbezogene Werken werden längere Verwertungsphasen zugestanden, ohne dass ein konkreter zeitlicher Rahmen genannt wird.
OLG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 2010 – 6 W 155/10