Das Bundesjustizministerium hat gestern eine Studie des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Diese zeige, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker sei, so Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler.
Laut dieser Studie (vgl. S. 219) ist die Diskussion bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle, die als typisch dargestellt würden, ohne dass dies empirisch belegt oder belegbar wäre. Zudem gäbe es keinerlei Hinweis, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terrorsanschlags geführt hätten. Auch ein Vergleich mit anderen Ländern ergäbe keine Hinweise, dass eine Vorratsdatenspeicherung zu einer höheren Aufklärungsquote führe.