Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollte u.a. die steuerrechtliche Anerkennung elektronischer Rechnungen vereinfachen. Nachdem der Bundesrat am 8.7.2011 dem Gesetzesvorhaben die Zustimmung verweigerte, bleibt nun vorerst alles beim Alten. Elektronische Rechnungen bedürfen damit weiterhin gemäß § 14 Abs. 3 UStG einer qualifizierten elektronischen Signatur oder EDI.
Da die Ablehnung einen anderen Aspekt des Gesetzes betraf und die Bundesregierung, wie Heise berichtet, weiter an der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung festhalten will, ist es dennoch wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Gesetzesänderung kommt.
Update: Der Bundesrat hat nun doch noch seine Zustimmung erteilt, die Vereinfachungen werden rückwirkend zum 1.7.2011 wirksam.