Der Button (die Schaltfläche), mit der die Bestellung in einem Webshop endgültig aufgegeben wird, muss dem Kunden ab heute eindeutig vor Augen führen, dass er eine kostenpflichtige Bestellung aufgibt. Zulässig sind Beschriftungen wie
- zahlungspflichtig bestellen,
- kostenpflichtig bestellen,
- zahlungspflichtigen Vertrag schließen und
- kaufen.
Nicht ausreichend hingegen sind
- weiter,
- bestellen und
- Bestellung abgeben.
Der Button muss direkt unterhalb der Zusammenfassung der Bestellung platziert sein. Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen Wettbewerbsrecht und setzt sich der Gefahr einer Abmahnung aus.