Kein KK-Antrag, aus welchen Gründen auch immer!

Eine Domainstreitigkeit. Die Gegenseite hat sich bereit erklärt, die Domain herauszugeben. Wochen vergehen. Auf die erneute Nachfrage, wann die Herausgabe erfolgt, läuft der Kollege auf der Gegenseite rethorisch zur Höchstform auf:

Meine Mandantschaft hat bereits einen Löschungsantrag gegenüber seinem Provider gestellt. Allerdings erfolgt die Löschung selbst zu einem Zeitraum, auf den mein Mandant keinen Einfluss hat. Dies sollten Sie als Kenner der Materie eigentlich wissen.

Ich war ein wenig verwundert über diese wenig kollegiale Antwort. Denn dass die Löschung beauftragt war, hatte der Kollege bislang nicht mitgeteilt. Geforderte hatte ich zudem stets die Mitteilung der AuthInfo. Nach dem rethorischen Höhenflug folgte der tiefe Sturz:

Auch wurde ein sogenannter KK Antrag Ihrerseits nicht beigefügt, aus welchen Gründen auch immer.

Ich war doch sehr versucht, hierauf zu antworten: Sehr geehrter Herr Kollege, der KK-Antrag wurde vor mehreren Jahren abgeschafft. Fragt sich, wann dies zu ihm durchdringen wird.

Domainrecht, Kurios