Jetzt auf den richtigen Datenschutzbeauftragten setzen
Sie sind für Ihr Unternehmen auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten, der die gesetzlich Anforderungen kompetent und fristgerecht für Sie erledigt?
Rufen Sie uns an – oder schicken Sie uns eine Kontakt-E-Mail: 0431 / 64 73 68-0 oder kontakt@koehrer.de
Vertiefende Informationen zu den Fragen: Was macht ein Datenschutzbeauftragter? Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? Was kostet ein Datenschutzbeauftragter? etc. finden Sie auf dieser Website unter dem Menüpunkt „Datenschutzbeauftragter“. Oder klicken Sie einfach HIER auf den Link.
Das Unternehmen digitalisieren – rechtlich richtig
Leidet Ihr Unternehmen unter schlechten Online-Bewertungen auf Ihrer eigenen Website oder auf einem der vielen Bewertungsportalen? Wir beraten Sie gern!
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Wir löschen ungerechtfertigte schlechte Online-Bewertungen
Im Digitalzeitalter stehen Unternehmen in puncto Datensicherheit vor vielfältigen Aufgaben, um sich selber umfangreich zu schützen und um alle Gesetze und gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen. Wir beraten Sie gern!
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Willkommen | Die Kanzlei
Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht verfügt KÖHRER zudem über eine vielfältige Expertise, die weit über den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinaus geht: Auch bei Fragen rund um die Themen IT-Recht, Domainrecht, Online-Abmahnungen, Cyberkriminalität etc. sind Sie bei KÖHRER in den besten Händen.
Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist.
Aktuelles: Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die meisten Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sowie ab dem 17.12.2023 solche mit mindestens 50 Beschäftigten zu der Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. KÖHRER unterstützt Sie hierbei in der Funktion als neutrale interne Meldestelle für interne Meldungen. Durch die langjährige Arbeit mit vertraulichen Informationen hat KÖHRER die notwendige Expertise.
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Das Unternehmen digitalisieren - rechtlich richtig
Im Digitalzeitalter stehen Unternehmen in puncto Datensicherheit vor vielfältigen Aufgaben, um sich selber umfangreich zu schützen und um alle Gesetze und gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen. Wir beraten Sie gern!
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Unsere Schwerpunkte
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Datenschutz-Beauftragter
monatlich ab 250,-
für nicht-datenintensive Unternehmen für bis zu 4 persönliche Termine im Jahr Betreuung telefonisch und per E-Mailweitere Leistungen modular & individuell zubuchbar
Datenschutz-Beauftragter
monatlich ab 000,-
für nicht-datenintensive Unternehmen für bis zu 4 persönliche Termine im Jahr
Betreuung telefonisch und per E-Mail
weitere Leistungen modular & individuell zubuchbar
Bewertungen
löschen lassen
monatlich ab 159,-
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weitere Leistungen modular & individuell zubuchbar
Bewertungen
löschen lassen
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für nicht-datenintensive Unternehmen für bis zu 4 persönliche Termine im Jahr Betreuung telefonisch und per E-Mail weitere Leistungen modular & individuell zubuchbarWissenswertes | Unser Themen-Blog
Unsere Rechtsgebiete
Sie sind für Ihr Unternehmen auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten, der die gesetzlich Anforderungen kompetent und fristgerecht für Sie erledigt?
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KÖHRER ist Ihr Datenschutzbeauftragter aus Kiel. Wir betreuen eine Vielzahl von größeren und kleineren Unternehmen aus dem norddeutschen Raum – aber auch deutschlandweit – im Bereich Datenschutz-Dokumentation gemäß aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht verfügt KÖHRER zudem über eine vielfältige Expertise, die weit über den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinaus geht: Auch bei Fragen rund um die Themen IT-Recht, Domainrecht, Online-Abmahnungen, Cyberkriminalität etc. sind Sie bei KÖHRER in den besten Händen.
Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist.
Aktuelles: Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die meisten Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sowie ab dem 17.12.2023 solche mit mindestens 50 Beschäftigen zu der Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. KÖHRER unterstützt Sie hierbei in der Funktion als neutrale interne Meldestelle für interne Meldungen. Durch die langjährige Arbeit mit vertraulichen Informationen hat KÖHRER die notwendige Expertise hierfür.
KÖHRER ist Ihr Datenschutzbeauftragter aus Kiel. Wir betreuen eine Vielzahl von größeren und kleineren Unternehmen aus dem norddeutschen Raum – aber auch deutschlandweit – im Bereich Datenschutz-Dokumentation gemäß aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht verfügt KÖHRER zudem über eine vielfältige Expertise, die weit über den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinaus geht: Auch bei Fragen rund um die Themen IT-Recht, Domainrecht, Online-Abmahnungen, Cyberkriminalität etc. sind Sie bei KÖHRER in den besten Händen.
Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist.
Aktuelles: Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die meisten Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sowie ab dem 17.12.2023 solche mit mindestens 50 Beschäftigen zu der Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. KÖHRER unterstützt Sie hierbei in der Funktion als neutrale interne Meldestelle für interne Meldungen. Durch die langjährige Arbeit mit vertraulichen Informationen hat KÖHRER die notwendige Expertise hierfür.