BGH: Glücksspielverbot im Internet wirksam
Der Bundesgerichtshof hat das in § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags normierte Glücksspielverbot im Internet für wirksam erklärt: Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) ist wirksam. Es verstößt insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Das hat der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige…