Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25.5.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. In Deutschland bleibt es bei der Pflicht, dass Unternehmen, bei denen mindestens 10 Mitarbeiter personenbezogenen Daten verarbeiten (Faustregel: 10 PC-Arbeitsplätze oder 10 E-Mail-Accounts), einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben.

Neu ist, dass die möglichen Bußgelder von bislang bis zu 300.000 € auf bis zu 20 Millionen € bzw. bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes angehoben worden. In Art. 83 Abs. 1 DSGVO heißt es: „Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.“

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die Beratung der Unternehmensleitung auf dem Gebiet des Datenschutzes und die Schulung und Sensibilisierung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Mitarbeiter sowie die Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte.

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie Zeit und Mühe. Das Ziel ist der Aufbau einer praxisnahen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Was uns abhebt: unsere Sichtweise und Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei, die tagtäglich Unternehmen im IT-Recht berät. Wir richten den Datenschutz an Ihrem Geschäftsmodell aus und nicht etwa andersherum. Dies führt zu folgender Herangehensweise bzw. zu folgenden Vorteilen:

  • Rechtsanwalt statt oftmals technisch geprägter Anbieter als Ihr Datenschutzbeauftragter,
  • pragmatischer Datenschutz statt unnötigem Aktionismus,
  • Gestaltungsspielräume nutzen statt nur Hindernisse zu erkennen,
  • die Sichtweise und Erfahrung eines Rechtsanwalts, der Unternehmen im IT-Recht berät,
  • bei Anfragen der Aufsichtsbehörden sprechen wir als Rechtsanwaltskanzlei die Sprache der Aufsichtsbehörden,
  • Spezialwissen in angrenzenden Rechtsgebieten, z.B. E-Mail-Marketing und Informationspflichten im Internet.

Entsprechend können Sie nicht nur einen kompetenten Umgang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen erwarten, sondern erhalten optional auch einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen Fragen und Chancen rund um das Thema Daten, etwa zu dem sich derzeit entwickelnden Recht an Daten, dem urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken und weiteren Spezialthemen rund um das Thema Daten und den hiermit verbundenen Möglichkeiten.

Es gibt weitere gute Gründe für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Themen steigt ständig. Kunden wird beim Umgang mit Unternehmen ein funktionierender Schutz ihrer persönlichen Daten immer wichtiger. Sie informieren sich zunehmend über die Beachtung ihres Persönlichkeitsrechts. Datenschutz wird somit zunehmend auch zu einem Wettbewerbsfaktor.

Nicht nur beim Datenschutz, sondern auch bei den Kosten für unsere Tätigkeit sind Sie auf der sicheren Seiten: alle Preis sind alles inklusive. Bei sämtlichen Pakete, die wir für unseren Mandanten im Angebot haben, handelt es sich um reine Pauschalpreis-Pakete ohne versteckten Kosten. Auf diese Weise wissen Sie von Anfang an, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Die Höhe hängt von der Mitarbeiterzahl ab, sprechen Sie uns gern an.