Grundpreisangabe auf eBay
Bereits 2009 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Grundpreis (§ 2 PAngV) in unmittelbarer Nähe des Endpreises (§ 1 Abs. 1 PAngV) stehen muss, vgl. BGH, Urteil vom 26.2.2009 – I ZR 163/06 – Dr. Clauder’s Hufpflege. Folgerichtig hat das LG Hamburg nun entschieden, dass es nicht ausreicht, den Grundpreis erst im Rahmen der Artikelbeschreibung zu nennen: Wer beim Verkauf…