Sharehoster

OLG Hamburg zu Rapidshare: Hochladen erlaubt, Verlinken nicht

Das OLG Hamburg hat seine Rechtsprechung zu Rapidshare dahingehend korrigiert, dass eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG nicht bereits durch Hochladen auf RapidShare, sondern erst mit der Veröffentlichung des Links zu den fraglichen Dateien in Foren, Blogs etc. erfolgt: In einem früheren Urteil aus dem Jahr 2008 (Rapidshare I) hatte der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden, dass ein…

Das OLG Hamburg und die Anonymität im Internet

Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil, wie sich aus der Pressemitteilung vom 18. Januar 2012 ergibt, die Rechtmäßigkeit von anonymen Bewertungsplattformen bestätigt: Der zuständige 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat entschieden, die Abwägung der Interessen der Klägerin gegen jene der Beklagten, der Nutzer des Bewertungsportals sowie der an Hotelbewertungsportalen interessierten Öffentlichkeit ergebe, dass der Klägerin der geltend gemachte…

Sharehoster sollen manuell Linksammlungen kontrollieren

Beim Filesharing in P2P-Netzwerken kann jeder Tauschpartner und damit auch die von der Musik- und Filmindustrie beauftragten Anti-Piracy-Unternehmen die IP-Adressen der Teilnehmer einsehen, über die sodann die Anschlussinhaber mittels des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs des § 101 UrhG ermittelt werden können. Dies gestaltet sich bei Sharehostern weitaus schwieriger. Zum einen kennt nur der Sharehoster die IP-Adressen der Teilnehmer, da der Up- und…

OLG Düsseldorf zur Störerhaftung von Rapidshare

Rapidshare haftet nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer, zu diesem Ergebnis kommt das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.3.2010 – I-20 U 166/09. Anders als das OLG Hamburg sieht es in Sharehostdiensten ein von der Rechtsordnung durchaus gebilligtes Geschäftsmodell mit vielfältigen legalen Nutzungsmöglichkeiten, für die ein beträchtliches technisches und wirtschaftliches Bedürfnis bestehe. Tatsächliche effektive Möglichkeiten zur Verhinderung von Rechtsverletzungen bestünden…