OLG Hamburg zu Rapidshare: Hochladen erlaubt, Verlinken nicht
Das OLG Hamburg hat seine Rechtsprechung zu Rapidshare dahingehend korrigiert, dass eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG nicht bereits durch Hochladen auf RapidShare, sondern erst mit der Veröffentlichung des Links zu den fraglichen Dateien in Foren, Blogs etc. erfolgt: In einem früheren Urteil aus dem Jahr 2008 (Rapidshare I) hatte der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden, dass ein…