Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die DSGVO wurde entworfen, um den Schutz personenbezogener Daten innerhalb dieser Rechtsräume zu harmonisieren und zu stärken.
Konkret gilt die DSGVO in den folgenden Ländern:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
- Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Spanien
- Großbritannien (bis zum Austritt aus der EU)
- und alle anderen EU-Mitgliedstaaten
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR):
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Es ist wichtig zu beachten, dass die DSGVO nicht nur für Unternehmen in diesen Ländern gilt, sondern auch für alle Organisationen außerhalb dieser Regionen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, wenn die Verarbeitung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen erfolgt (auch wenn diese Organisationen selbst nicht in der EU ansässig sind). Diese extraterritoriale Anwendung stellt sicher, dass der Schutz personenbezogener Daten für EU-Bürger unabhängig vom Standort des Datenverarbeiters gewährleistet ist.
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