Organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies beinhaltet drei Schritte: Festlegung organisatorischer Maßnahmen:…