Datenschutz Einordnung in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung: Gemeinsame Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung oder keines von beiden? Die klassische Arbeitnehmerüberlassung (auch ANÜ, Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt) besteht aus drei Parteien. Dem Verleiher, dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer. Die Ver- und Entleiher verarbeiten beide personenbezogene Daten des Leiharbeitnehmers. Es stellt sich daher die Frage: Wie ist dieses Verhältnis datenschutzrechtlich zu bewerten und wie gestaltet sich die Datenschutz Einordnung in der…